Bildungsscheck 2.0 NRW

Der Bildungsscheck NRW ist eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen für berufliche Weiterbildungen. Beschäftigte und Selbstständige mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen können damit einen Zuschuss zu den Kosten einer Weiterbildung erhalten.

Mit dem Bildungsscheck übernimmt das Land bis zu 50 % der Weiterbildungskosten (maximal 500 €) und unterstützt so Menschen, die ihre beruflichen Kompetenzen ausbauen möchten.

Der Bildungsscheck 2.0 NRW im Überblick

  • Wer?
    Beschäftigte und Selbstständige mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, deren Einkommen unterhalb der Fördergrenze liegt. 
     
  • Was?
    Ein finanzieller Zuschuss für berufliche Weiterbildungen.
     
  • Wann?
    Der Bildungsscheck muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden.
     
  • Wie viel?
    Bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 € Zuschuss.
     
  • Wofür?
    Für berufliche Weiterbildungen wie Qualifizierungskurse, Fachseminare oder Zertifikatslehrgänge.
     
  • Besondere Bedingungen?
    • Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
    • Einhaltung der Einkommensgrenze (siehe FAQ „Wie hoch ist die Einkommensgrenze für den Bildungscheck NRW?“ weiter unten)
    • Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben
    • Keine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen für dieselbe Maßnahme
    • Der Antrag muss von der teilnehmenden Privatperson gestellt werden und kann nicht durch den Arbeitgeber gestellt werden

Beispielrechnung Bildungsscheck 2.0 NRW

Weiterbildungskosten

Förderung durch Bildungsscheck

Eigenanteil

600 Euro300 Euro300 Euro
1.000 Euro500 Euro500 Euro
1.500 Euro5001.000 Euro

Hinweis: Der Bildungsscheck NRW übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten, jedoch maximal 500 € pro Weiterbildung.

Ansprechpartner für Fort- und Weiterbildungen

Sie haben konkrete oder persönliche Fragen zum Bildungsscheck 2.0 NRW? Wir beantworten gerne Ihre offenen Fragen zum Bildungsscheck sowie weiteren Themen rund um Fort- und Weiterbildungen. Kontaktieren Sie hierfür den passenden Ansprechpartner Ihres favorisierten Weiterbildungsstandorts der Döpfer Akademie.

Häufig gestellte Fragen zum Bildungsscheck 2.0 NRW

Anspruch auf den Bildungsscheck NRW haben in der Regel Beschäftigte und Selbstständige mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren möchten. Voraussetzung ist außerdem, dass das zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet und die Weiterbildung beruflich relevant ist.


Um den Bildungsscheck NRW zu erhalten, darf das zu versteuernde Jahreseinkommen folgende Grenzen nicht überschreiten:

  • 50.000 € bei Einzelveranlagung
  • 100.000 € bei gemeinsamer Veranlagung

Als Nachweis dient in der Regel ein aktueller Einkommensteuerbescheid.


Ja. Ausschließlich Privatpersonen können den Bildungsscheck NRW erhalten, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist, dass die Weiterbildung einen beruflichen Bezug hat – zum Beispiel zur Erweiterung bestehender Qualifikationen oder zur Vorbereitung auf neue berufliche Aufgaben und dass der Antrag durch eine Privatperson und nicht durch den Arbeitgeber gestellt wird.


Nicht bei allen Fort- und Weiterbildungen können Sie den Bildungsscheck beanspruchen. Nicht förderungsfähig sind:

  • Coachings
  • Kongresse, Messen, Vorträge, Fachtagungen
  • Erwerb von Führerscheinen von beispielsweise PKW oder Motorrad

Ob Ihre ausgewählte Weiterbildung förderfähig ist, erfragen Sie sicherheitshalber vor der Antragsstellung.


Der Bildungsscheck NRW wird vor Beginn der Weiterbildung online über das ESF-Förderportal des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt. Wichtig ist, dass die Anmeldung zur Förderung erfolgt, bevor Sie sich verbindlich für einen Kurs anmelden oder die Weiterbildung starten und der Antrag muss von der teilnehmenden Privatperson und kann nicht durch den Arbeitgeber gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:

  1. Registrierung im ESF-Onlineportal NRW
    Dort melden Sie Ihre geplante Weiterbildung an.
  2. Weiterbildung absolvieren
    Nach der Anmeldung können Sie an der Weiterbildung teilnehmen.
  3. Unterlagen hochladen
    Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im Portal die notwendigen Dokumente hoch, zum Beispiel:
    • Rechnung des Bildungsanbieters
    • Teilnahmebestätigung
    • Einkommensteuerbescheid als Einkommensnachweis
  4. Auszahlung der Förderung
    Nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss durch die zuständige Bezirksregierung ausgezahlt.

Wichtig: In der Regel zahlen Teilnehmende die Weiterbildung zunächst selbst. Der Zuschuss des Bildungsscheck NRW wird im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung erstattet.




Zuletzt aktualisiert: 06.03.2026

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