Meisterprämie Hamburg

Die Meisterprämie Hamburg ist eine staatliche Förderung für erfolgreich bestandene Aufstiegsfortbildungen in Hamburg. Sie richtet sich an Absolventen von Meisterprüfungen sowie an Personen mit vergleichbaren Fortbildungsabschlüssen auf DQR-Niveau 6 oder 7. Dazu zählen ausdrücklich auch Aufstiegsfortbildungen wie der Fachwirt oder technischer Betriebswirt

Mit der Meisterprämie setzt Hamburg einen finanziellen Anreiz für berufliche Weiterbildung und stärkt die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für eine bestandene Abschlussprüfung gewährt.

Die Meisterprämie Hamburg im Überblick

  • Wer?
    Gefördert werden Absolventen einer erfolgreichen Aufstiegsfortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7 nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO). Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz oder der Arbeitsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hamburg lag.
     
  • Was?
    Eine staatliche Meisterprämie als finanzielle Anerkennung für eine bestandene Meister- oder Fortbildungsprüfung.
     
  • Wann?
    Die Richtlinie gilt für ab dem 1. Januar 2025 bestandene Meister- oder Fortbildungsprüfungen. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach insgesamt bestandener Prüfung gestellt werden.
     
  • Wie viel?
    Die Meisterprämie beträgt 1.300 Euro je bestandener Abschlussprüfung. Für Prüfungszeugnisse mit Datum vor dem 1. Januar 2025 galt noch die bisherige Prämie von 1.000 Euro.
     
  • Wofür?
    Für erfolgreich bestandene Meisterprüfungen und vergleichbare Aufstiegsfortbildungen, etwa Fachwirte oder technische Betriebswirte.
     
  • Besondere Bedingungen?
    Die Prüfung muss grundsätzlich vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hamburg abgelegt worden sein. Bei fachlich unterschiedlichen Aufstiegsfortbildungsabschlüssen kann die Meisterprämie mehrfach gewährt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Beispielrechnung Meisterprämie Hamburg

Kostenpunkt

Beispiel

Lehrgangskosten Fachwirt3.800 Euro
Prüfungsgebühren500 Euro
Lernmaterialien200 Euro
Gesamtkosten Weiterbildung4.500 Euro
Meisterprämie Hamburg1.300 Euro
Verbleibender Eigenanteil3.200 Euro

Hinweis: Die Meisterprämie Hamburg ist eine pauschale finanzielle Anerkennung für den bestandenen Fortbildungsabschluss und deckt nicht automatisch sämtliche Weiterbildungskosten ab.

Ansprechpartner für Fort- und Weiterbildungen

Sie haben konkrete Fragen zur Meisterprämie Hamburg? Gerne beantworten die Ansprechpartner Ihres Weiterbildungsstandorts all Ihre persönlichen Fragen rund um Voraussetzungen, Antragstellung und mögliche weitere Förderwege für Ihre Aufstiegsfortbildung.

Häufig gestellte Fragen zur Meisterprämie Hamburg

Die Meisterprämie Hamburg beträgt 1.300 Euro je bestandener Abschlussprüfung. Diese Höhe gilt für ab dem 1. Januar 2025 bestandene Meister- oder Fortbildungsprüfungen.


Anspruch haben Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreichen Aufstiegsfortbildungsprüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7 nach BBiG oder HwO. Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz oder Arbeitsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hamburg liegen. 


Keine Meisterprämie erhalten Personen, deren Abschluss nicht die Voraussetzungen einer förderfähigen Aufstiegsfortbildungsprüfung erfüllt, also etwa wenn der Abschluss nicht auf DQR-Niveau 6 oder 7 liegt oder nicht auf Grundlage von BBiG oder HwO erfolgt ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind Anträge, die nicht fristgerecht innerhalb von drei Monaten nach bestandener Prüfung gestellt werden.


Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht unbegrenzt möglich. In der Richtlinie ist ausdrücklich vorgesehen, dass Antragstellende bestätigen müssen, für denselben Aufstiegsfortbildungsabschluss weder bei einer anderen Stelle eine Meisterprämie noch einen vergleichbaren Zuschuss beantragt oder erhalten zu haben. Gleichzeitig nennt die Handelskammer Hamburg weitere Förderprogramme wie das Aufstiegs-BAföG als ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten für Aufstiegsfortbildungen. Daraus folgt: Eine Kombination kann je nach Förderart möglich sein, nicht jedoch mit einer vergleichbaren Prämie für denselben Abschluss.


In der Regel nicht bei einem klassischen berufsbegleitenden Studium. Die Meisterprämie Hamburg ist an Aufstiegsfortbildungsprüfungen auf DQR-Niveau 6 oder 7 nach BBiG oder HwO gebunden. Förderfähig sind also vor allem berufliche Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Fachwirt oder technischer Betriebswirt. Ein Studium ist nur dann erfasst, wenn es zugleich in diese förderfähige Systematik fällt; das ist eine rechtliche Einordnung aus den Richtlinienvoraussetzungen.




Zuletzt aktualisiert: 10.03.2026

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