Weiterbildungsbonus Hamburg
Die Antragsstellung finden Sie auf der Seite des Weiterbildungsbonus.
Der Weiterbildungsbonus Hamburg beziehungsweise Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS ist eine Förderung für berufliche Weiterbildungen in Hamburg. Er richtet sich vor allem an Beschäftigte in Hamburger Unternehmen sowie an Selbstständige, die sich gezielt für zukünftige berufliche Anforderungen qualifizieren möchten.
Die Förderung kombiniert finanzielle Zuschüsse, individuelle Bildungsberatung und bei Bedarf auch Qualifizierungs-Coaching. Ein Zuschuss kann bewilligt werden, wenn die Weiterbildung für das berufliche Fortkommen sinnvoll ist und sich der Wohn- oder Geschäftssitz der teilnehmenden Person in Hamburg befindet.
Der Weiterbildungsbonus Hamburg im Überblick
- Wer?
Beschäftigte in Hamburger Unternehmen sowie Selbstständige. Je nach Förderfall können auch besondere Zielgruppen berücksichtigt werden, etwa Beschäftigte im Handwerk oder Personen mit ergänzendem SGB-II-Bezug.
- Was?
Eine Förderung für berufliche Weiterbildung in Form von Zuschüssen zu Lehrgangskosten, kombiniert mit kostenloser Bildungsberatung.
- Wann?
Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden; auf der Projektseite wird empfohlen, dies spätestens vier Wochen vor Kursstart zu tun.
- Wie viel?
Im Regelfall beträgt die Förderung 40 Prozent der Lehrgangskosten. Bei Lehrgangskosten bis 2.499 Euro sind maximal 750 Euro möglich, ab 2.500 Euro maximal 1.000 Euro. Für bestimmte Zielgruppen gelten höhere Fördersätze, etwa bis zu 75 Prozent oder bis zu 100 Prozent in besonderen Fällen.
- Wofür?
Für beruflich sinnvolle Weiterbildungen, die das Fortkommen im Beruf unterstützen. Zusätzlich wird zu passenden Qualifizierungsangeboten beraten, etwa im Bereich Transformation, Handwerk oder Kreativwirtschaft.
- Besondere Bedingungen?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, nicht an Arbeitgeber als Antragsteller. Beamtinnen und Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Beschäftigte von Unternehmen der öffentlichen Hand sind laut Projektseite ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Beispielrechnung Weiterbildungsbonus Hamburg
Kostenpunkt | Beispiel |
| Lehrgangskosten | 2.100 Euro |
| Förderquote Weiterbildungsbonus Hamburg | 40 Prozent |
| Maximal möglicher Zuschuss | 750 Euro |
| Eigenanteil | 1.350 Euro |
Hinweis: Im Regelfall beträgt die Förderung 40 Prozent der Lehrgangskosten. Bei Kurskosten bis 2.499 Euro liegt der maximale Zuschuss bei 750 Euro. Den verbleibenden Eigenanteil tragen die Teilnehmenden selbst oder gegebenenfalls der Arbeitgeber.
Ansprechpartner für Fort- und Weiterbildungen
Sie haben konkrete Fragen zum Weiterbildungsbonus Hamburg? Gerne beantworten die Ansprechpartner Ihres Weiterbildungsstandorts all Ihre persönlichen Fragen rund um Förderhöhe, Voraussetzungen und Antragstellung für den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS.
Häufig gestellte Fragen zum Weiterbildungsbonus Hamburg
Im Regelfall beträgt die Förderung 40 Prozent der Lehrgangskosten. Bei Lehrgangskosten bis 2.499 Euro sind maximal 750 Euro möglich, ab 2.500 Euro maximal 1.000 Euro. Für bestimmte Zielgruppen gelten höhere Fördersätze, zum Beispiel bis zu 75 Prozent im Handwerk oder bis zu 100 Prozent für angestellt Beschäftigte mit ergänzendem SGB-II-Bezug.
Anspruchsberechtigt sind vor allem Beschäftigte in Hamburger Unternehmen sowie Selbstständige, wenn die Weiterbildung für das berufliche Fortkommen förderlich ist. Voraussetzung ist außerdem, dass sich der Wohn- oder Geschäftssitz der teilnehmenden Person in Hamburg befindet. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen; Arbeitgeber können nicht selbst für ihre Mitarbeitenden den Antrag stellen.
Ja. Auf den aktuellen offiziellen Hamburger Seiten wird das Programm als „Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS“ geführt. Der Begriff „Weiterbildungsbonus Hamburg“ wird häufig verkürzt verwendet, gemeint ist heute aber in der Regel das aktuelle Förderprogramm Weiterbildungsbonus PLUS, das neben Zuschüssen auch Beratung und teilweise Coaching umfasst.
Ja, das kann möglich sein. Entscheidend ist laut offizieller Projektbeschreibung nicht nur der Wohnsitz, sondern auch, ob sich der Geschäftssitz beziehungsweise der relevante berufliche Bezug in Hamburg befindet. Für Beschäftigte in Hamburger Unternehmen und für Selbstständige mit Hamburger Geschäftsbezug kann eine Förderung daher auch dann in Betracht kommen, wenn sie nicht in Hamburg wohnen. Maßgeblich ist die individuelle Prüfung im Einzelfall.
Ob eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall und von den Bedingungen der anderen Förderung ab. Da der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS als Zuschuss zu Weiterbildungskosten ausgestaltet ist, sollte vor Antragstellung geprüft werden, ob für dieselben Kosten bereits andere öffentliche Mittel vorgesehen sind. Sinnvoll ist deshalb eine vorherige Abstimmung mit der zuständigen Beratungsstelle, damit eine mögliche Doppelförderung ausgeschlossen werden kann. Die offizielle Projektseite betont ausdrücklich die individuelle Beratung zu Fördermöglichkeiten.
Zuletzt aktualisiert: 21.05.2026