Weiterbildungsrichtlinie 2026 Brandenburg

Die Weiterbildungsrichtlinie 2026 Brandenburg ist eine Förderung des Landes Brandenburg zur Unterstützung beruflicher Weiterbildung. Sie richtet sich je nach Fördertatbestand sowohl an Beschäftigte, als auch an Unternehmen, Vereine und weitere Einrichtungen. Ein zentraler Bestandteil der Richtlinie ist der Bildungsscheck Brandenburg, über den individuelle Weiterbildungen von Beschäftigten gefördert werden.

Mit der Weiterbildungsrichtlinie 2026 soll das persönliche und betriebliche Weiterbildungsengagement in Brandenburg gestärkt werden. Die Richtlinie umfasst mehrere Fördertatbestände, darunter ausdrücklich den Bildungsscheck für Beschäftigte, die Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen, ein Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen, die Entwicklung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote sowie die Servicestelle Weiterbildung Brandenburg.

Die Weiterbildungsrichtlinie 2026 im Überblick

  • Wer?
    Je nach Fördertatbestand werden Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg oder mit Arbeitsvertrag in Brandenburg, Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, rechtsfähige Vereine sowie weitere Träger gefördert. Der Bildungsscheck Brandenburg richtet sich dabei speziell an Beschäftigte.
     
  • Was?
    Die Weiterbildungsrichtlinie 2026 ist ein Förderprogramm des Landes Brandenburg für berufliche Weiterbildung. Sie umfasst mehrere Förderwege. Dazu gehört auch der Bildungsscheck Brandenburg als Fördertatbestand für individuelle, arbeitgeberunabhängige Weiterbildungsbedarfe von Beschäftigten.
     
  • Wann?
    Anträge für den Bildungsscheck können jederzeit bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden. Auch nach der Richtlinie selbst ist eine Förderung beim Bildungsscheck sowie bei der Weiterbildung in Unternehmen jederzeit und auch mehrfach pro Kalenderjahr möglich.
     
  • Wie viel?
    Beim Bildungsscheck Brandenburg beträgt der Zuschuss 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens jedoch 500 Euro pro Antrag. Für die Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen beträgt die Förderung maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens 1.000 Euro.
     
  • Wofür?
    Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. Beim Bildungsscheck geht es um individuelle berufliche Weiterbildungsbedarfe; die Förderung kann ab 2026 auch für Weiterbildungen im Rahmen einer Nachqualifizierung genutzt werden, etwa für Anpassungsqualifizierungen oder Vorbereitungskurse auf eine Kenntnisprüfung.
     
  • Besondere Bedingungen?
    Nicht jede Bildungsmaßnahme ist förderfähig. Beim Bildungsscheck sind unter anderem Auszubildende und Studierende, Aufstiegsfortbildungen, Umschulungen, klassische Ausbildungen oder Studiengänge sowie bestimmte private oder nicht berufsbezogene Maßnahmen ausgeschlossen. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung; die ILB entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Beispielrechnung Bildungsscheck Brandenburg innerhalb der Weiterbildungsrichtlinie 2026

Kostenpunkt

Beispiel

Kursgebühr Weiterbildung1.200 Euro
Prüfungsgebühr200 Euro
Lernmaterialien100 Euro
Gesamtkosten Weiterbildung1.500 Euro
Förderung über Bildungsscheck Brandenburg (60 Prozent)900 Euro
Eigenanteil Teilnehmer600 Euro

Hinweis: Der Bildungsscheck Brandenburg ist ein Fördertatbestand der Weiterbildungsrichtlinie 2026. Beim Bildungsscheck beträgt der Zuschuss 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und muss mindestens 500 Euro betragen.

Ansprechpartner für Fort- und Weiterbildungen

Sie haben konkrete Fragen zur Weiterbildungsrichtlinie 2026 oder zum Bildungsscheck Brandenburg? Gerne beantworten die Ansprechpartner Ihres Weiterbildungsstandorts all Ihre persönlichen Fragen rund um Voraussetzungen, Förderhöhe und Antragstellung.

Häufig gestellte Fragen zur Weiterbildungsrichtlinie 2026

Die Förderhöhe hängt vom jeweiligen Fördertatbestand ab. Beim Bildungsscheck Brandenburg als Teil der Weiterbildungsrichtlinie beträgt die Förderung 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens 500 Euro pro Antrag. Für Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen sind bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich, mindestens 1.000 Euro.


Die Weiterbildungsrichtlinie gilt nicht nur für Privatpersonen. Sie umfasst verschiedene Fördertatbestände für Beschäftigte, Unternehmen, rechtsfähige Vereine, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie weitere Einrichtungen. Der Bildungsscheck Brandenburg richtet sich speziell an Beschäftigte, während es eigene Fördertatbestände für Unternehmen und Vereine gibt.


Eine Förderung ist nach der Richtlinie jederzeit und auch mehrfach pro Kalenderjahr möglich. Beim Bildungsscheck gilt zudem: Die Anzahl der Weiterbildungen je Antrag und Bewilligung ist nicht begrenzt. Auch bei der Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen sind mehrere Förderungen pro Kalenderjahr möglich.


Das hängt vom jeweiligen Fördertatbestand ab. Beim Bildungsscheck Brandenburg sind unter anderem Auszubildende und Studierende, wirtschaftlich tätige Beschäftigte wie Selbstständige im falschen Fördertatbestand, Ausbildungen, Studiengänge, Umschulungen, Aufstiegsfortbildungen sowie verschiedene nicht berufsbezogene Maßnahmen ausgeschlossen. Bei der Förderung für Unternehmen sind außerdem bestimmte beihilferechtlich ausgeschlossene Unternehmen, etwa Unternehmen mit offener Rückforderungsanordnung oder Unternehmen in Schwierigkeiten, von der Förderung ausgeschlossen.




Zuletzt aktualisiert: 10.03.2026

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