Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium ist eine staatliche Förderung für engagierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung. Es unterstützt junge Fachkräfte finanziell bei beruflichen Weiterbildungen, um ihre fachlichen Kompetenzen auszubauen und ihre Karrierechancen langfristig zu verbessern.

Gefördert werden beispielsweise fachliche Fortbildungen, Zertifikatskurse oder berufsbegleitende Qualifizierungen. Das Stipendium kann über mehrere Jahre genutzt werden und übernimmt einen Großteil der Weiterbildungskosten.

Das Weiterbildungsstipendium im Überblick

  • Wer?
    Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung mit sehr guten Leistungen, die ihre berufliche Qualifikation weiter ausbauen möchten.
     
  • Was?
    Eine staatliche Förderung für berufliche Weiterbildungen, die über mehrere Jahre genutzt werden kann.
     
  • Wann?
    Der Antrag muss in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren gestellt werden. Die Förderung läuft anschließend über bis zu drei Jahre.
     
  • Wie viel?
    Bis zu 8.700 Euro Fördermittel innerhalb von drei Jahren. Pro Weiterbildung fällt in der Regel ein Eigenanteil von 10 Prozent an.
     
  • Wofür?
    Für fachliche Fortbildungen, Zertifikatskurse, berufliche Zusatzqualifikationen oder fachbezogene Seminare, die zur beruflichen Entwicklung beitragen.
     
  • Besondere Bedingungen?
    • Sehr gute Abschlussnote in der Berufsausbildung (meist Note 1,9 oder besser)
    • Alternativ besondere Leistungen im Wettbewerb oder eine Empfehlung des Ausbildungsbetriebs
    • Die Weiterbildung muss fachlich zum erlernten Beruf passen
    • Antragstellung über die zuständige Stelle der Berufsausbildung (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer)

Beispielrechnung Weiterbildungsstipendium

Kostenpunkt

Beispiel

Zertifikatskurs (zum Beispiel Fachfortbildung)2.200 Euro
Fachseminar1.100 Euro
Online-Fortbildung900 Euro
Lernmaterialien200 Euro
Gesamtkosten Weiterbildung4.400 Euro
Eigenanteil (10 Prozent)440 Euro
Förderung durch Weiterbildungsstipendium3.960 Euro

Hinweis: Insgesamt können im Förderzeitraum bis zu 8.700 Euro für Weiterbildungen genutzt werden.

Ansprechpartner für Fort- und Weiterbildungen

Sie haben konkrete Fragen zum Weiterbildungsstipendium? Gerne beantworten wir Ihnen all Ihre persönlichen Fragen rund um das Weiterbildungsstipendium und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten zur Förderung Ihrer Weiterbildung. Kontaktieren Sie den Ansprechpartner Ihres Weiterbildungsstandorts für eine persönliche Beratung.

Häufig gestellte Fragen zum Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert berufliche Weiterbildungen mit bis zu 8.700 Euro innerhalb von drei Jahren. Für jede geförderte Weiterbildung fällt in der Regel ein Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten an.


Ein Weiterbildungsstipendium können besonders leistungsstarke Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung erhalten. Voraussetzung ist meist eine sehr gute Abschlussnote (1,9 oder besser) oder ein besonderer Leistungsnachweis, zum Beispiel durch einen Wettbewerbserfolg oder eine Empfehlung des Ausbildungsbetriebs.


Der Antrag wird über die zuständige Stelle der Berufsausbildung gestellt, beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder einer anderen zuständigen Kammer. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die geplante Weiterbildung förderfähig ist.


Ja. Die Bewerbung muss in der Regel vor dem 25. Lebensjahr erfolgen. Einige zuständige Stellen haben zusätzlich jährliche Bewerbungsfristen, daher empfiehlt es sich, frühzeitig Informationen einzuholen und den Antrag rechtzeitig einzureichen.


Das Weiterbildungsstipendium fördert in erster Linie die direkten Kosten der Weiterbildung, zum Beispiel Kursgebühren, Prüfungsgebühren oder Lernmaterialien. Fahrtkosten oder zusätzliche Ausgaben können je nach Maßnahme teilweise berücksichtigt werden, sofern sie Bestandteil der Weiterbildungskosten sind.


Für die Bewerbung benötigen Sie in der Regel:

  • Ihren Abschluss der Berufsausbildung
  • Nachweise über besondere Leistungen (z. B. gute Abschlussnote)
  • Informationen zur geplanten Weiterbildung

Der Antrag wird bei der zuständigen Kammer oder Stelle Ihrer Berufsausbildung eingereicht. Nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm können Sie innerhalb des Förderzeitraums verschiedene Weiterbildungen fördern lassen.




Zuletzt aktualisiert: 06.03.2026

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