Berater der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g SGB V

Mit zunehmendem Lebensalter oder chronisch fortschreitender Erkrankung ist es wichtig, sich mit Fragen der physischen, psychischen, sozialen und religiösen bzw. spirituellen Unterstützung sowie Fragen zu pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase zu beschäftigen. Nach § 132g SGB V des Hospiz- und Palliativgesetzes ist es möglich, Bewohnern in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie ihren Angehörigen/gesetzlichen Betreuern eine Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung anzubieten. Die Kosten dieser Beratung werden durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen. Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V orientiert sich am internationalen Konzept des „Advance Care Planning“ (ACP).

In dieser Fortbildung werden Sie zum Berater für gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V qualifiziert. In Ihrer Funktion als Berater unterstützen Sie die Bewohner darin, ihre individuellen Wünsche zur Behandlung, Versorgung und Pflege für die letzte Lebensphase zu reflektieren und mitzuteilen. Im Beratungsprozess werden diese Wünsche dokumentiert und bei Bedarf wieder aktualisiert. Ziel ist es, dass die Bewohner in ihrer letzten Lebensphase entsprechend ihrer geäußerten Wünsche behandelt, versorgt und gepflegt werden, auch wenn sie sich selbst nicht (mehr) dazu äußern können.

Die Fortbildung orientiert sich an den Vorgaben des § 132g SGB V und ist in drei Teile gegliedert: Theorieteil, Praxisteil I und Praxisteil II. Neben dem Theorieteil werden auch die Praxisteile durch erfahrene Dozentinnen und Dozenten begleitet.