Rückenschullehrer – anerkannt nach § 20 SGB V
Zielgruppen: | Physiotherapeuten, Interessierte |
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Fachrichtung / Kategorie: | Sport, Fitness, Training |
Gemäß § 20 SGBV ist es nur möglich, seitens der Krankenkassen bezuschusste Präventionskure anzubieten, wenn der Kursleiter die Einweisung in das entsprechende Kurskonzept vorweisen kann. Darüber hinaus werden spezielle fachwissenschaftliche-, fachpraktische- und fachübergreifende Kompetenzen verlangt. Diese Voraussetzungen orientieren sich an den Handlungsfeldern und Präventionsprinzipien und werden detailliert im "GKV-Leitfaden Prävention" geregelt: Qualifikation der Kursleitung im Handlungsfeld "Bewegungsgewohnheiten" (Präventionsprinzip 2 "Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme") (z.B. "Rückenschule").
Zulassung:
Das Kurskonzept ist nach den verbindlichen Standards des §20 SGB V Primärprävention von der ZPP geprüft und zugelassen. (Zulassungsnummer: KO-BE-1XY93K)
Fortbildung "Rückenschullehrer – anerkannt nach § 20 SGB V" am Standort
In Deutschland sind Rückenschmerzen die Volkskrankheit Nummer 1 und es werden jährlich über 800.000 Bandscheibenschäden behandelt. Da die medizinischen und operativen Behandlungserfolge bisher noch sehr überschaubar sind, wird eine Reduzierung der Krankheiten durch eine positive Veränderung der Lebensgewohnheiten der Erkrankten angestrebt.
In der Ausbildung zum Rückenschullehrer erhalten Sie umfangreiches Wissen zur Rückengesundheit und nachhaltigen Gesundheitsförderung. Sie lernen Menschen mit Rückenbeschwerden und Fehlhaltungen mittels verbesserter Körperwahrnehmung, Schulung ergonomischer Haltung und Techniken zur Stressbewältigung und Entspannung zur Linderung ihrer Beschwerden und zu mehr Wohlbefinden anzuleiten.
7 Präsenztage vor Ort oder per Live-Videostream
Freitag: 16:00 - ca. 20:00, Samstag und Sonntag: 10:00 - ca. 17:00