Sicherheitstechnik nach den Unfallverhütungsvorschriften der BGW

Sicherheitstechnik nach den Unfallverhütungsvorschriften der BGW

Auf einen Blick:
Zielgruppen: Ergotherapeuten, Masseure, Physiotherapeuten, Logopäden
Fachrichtung / Kategorie: Manualtherapeutische Techniken, Lymphdrainage


Fortbildung "Sicherheitstechnik nach den Unfallverhütungsvorschriften der BGW" am Standort

Seit Januar 2015 fordern die staatlichen Aufsichtsbehörden auch bei der bedarfsorientierten alternativen Betreuung für die Anerkennung eine schriftliche Bestellung in Form eines Betreuungsvertrages. Als Kooperationspartner der BGW und Schulungsgeber für die bedarfsorientierte alternative Betreuung weisen wir darauf hin, dass mit einem zusätzlichen Betreuungsvertrag weitere Kosten entstehen.

 

Die Anschlussvereinbarung kann nach der Schulung in einem Rahmenvertrag, der die Prüfkriterien der Aufsichtsbehörden erfüllt, mit Herrn Maier (Maicon GmbH) geschlossen werden. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet seit 1997 alle Betriebe zur sicherheitstechnischen Betreuung, sofern ein oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt sind – unabhängig vom Ausmaß der Beschäftigung. Seit dem Inkrafttreten haben wir hierfür eine Rahmenvereinbarung mit der Firma Volker H. Frühstück geschlossen, die Mitgliedern des Landesverbandes für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sowie über die Medizingeräteprüfung (MPG) günstige Konditionen bietet.

 

Mit Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 wurde eine Flexibilisierung für mittlere und kleinere Betriebe eingeräumt. Neben der Fachberatung bei Bedarf (bis zu 10 Beschäftigte) und der Betreuung mit festen jährlichen Mindesteinsatzzeiten (ab 11 Beschäftigte) gibt es die Alternativbetreuung (bis zu 50 Beschäftigte).

 

Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Betreuungsvereinbarung.



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