Fortbildung "Heilhilfsberufe - Die sektorale Heilpraktikererlaubnis" am Standort
³ 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes (HeilprG.) regelt, dass Heilkunde nur durch einen Arzt oder den Inhaber einer Erlaubnis nach diesem Gesetz ausgeübt werden kann. Wann wird eine solche Erlaubnis für Angehörige der Heilhilfsberufe interessant?
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