Empfehlen und Prämie kassieren
Weiterempfehlungsprämie für den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Wer den Fachwirt der Döpfer Akademie kennt, weiß, was er wert ist. Teilen Sie Ihre Erfahrung und werden Sie dafür belohnt.
150,00 € Empfehlungsprämie
für jede Person, die Sie erfolgreich für einen Fachwirt-Präsenzkurs der Döpfer Akademie werben.
Gültig ab 01. August 2026
So einfach funktioniert die Empfehlungsprämie
Als Teilnehmer oder Absolvent eines Fachwirt-Präsenzkurses der Döpfer Akademie können Sie neue Kursteilnehmer werben und dafür eine Geldprämie erhalten.
Schritt 1 – Jemanden empfehlen
Sie geben einer interessierten Person Ihre Erfahrungen mit dem Fachwirt-Kurs weiter und motivieren sie zur Anmeldung.
Schritt 2 – Ihren Namen nennen lassen
Die geworbene Person trägt bei der Anmeldung Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen im Bemerkungs- oder Zusatzfeld ein. Dies muss bei der Anmeldung geschehen, eine nachträgliche Nennung ist nicht möglich.
Schritt 3 – Prämie erhalten
Nach Kursstart und Ablauf der Widerrufsfrist nimmt der zuständige Akademiestandort Kontakt mit Ihnen auf. Die Auszahlung von 150,00 € erfolgt bargeldlos per Überweisung auf Ihr deutsches Konto – innerhalb von 60 Tagen nach Kursbeginn.
Voraussetzungen für die Prämie
Das müssen Sie mitbringen
- Sie nehmen aktuell an einem Fachwirt-Präsenzkurs der Döpfer Akademie teil oder haben dies in der Vergangenheit getan
- Ein erfolgreicher Abschluss ist nicht erforderlich
- Die geworbene Person nennt Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen bei der Anmeldung im Bemerkungs- oder Zusatzfeld
- Es kann ausschließlich eine empfehlende Person benannt werden
Kein Anspruch besteht, wenn …
- die empfehlende und die geworbene Person identisch sind (Selbstbewerbung)
- die Nennung des Namens erst nach der Anmeldung erfolgt
- falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden
- die Anmeldung der geworbenen Person widerrufen oder storniert wird
- es sich um einen Fachwirt-Onlinekurs handelt (von der Prämie ausgeschlossen)
Auszahlung der Empfehlungsprämie
Die Prämie wird ausgezahlt, sobald alle drei Bedingungen erfüllt sind:
- Ein wirksamer Vertrag über einen Fachwirt-Präsenzkurs ist zustande gekommen.
- Die Widerrufs- bzw. Rücktrittsfrist ist abgelaufen.
- Die geworbene Person hat den Fachwirt-Präsenzkurs begonnen.
Nach Prüfung der Voraussetzungen nimmt der zuständige Akademiestandort Kontakt mit Ihnen auf und fordert die für die Auszahlung erforderlichen Angaben an.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos per Überweisung auf ein deutsches Konto – innerhalb von 60 Tagen nach Kursbeginn und nach vollständiger Übermittlung der erforderlichen Daten.
Werden mehrere empfehlende Personen angegeben, ist ausschließlich die bei der Anmeldung genannte Person prämienberechtigt. Pro geworbener Person wird maximal eine Prämie in Höhe von 150,00 € ausgezahlt.
Diese Teilnahmebedingungen gelten ab dem 01.08.2026 bis auf Widerruf für die Fachwirt-Empfehlungsprämie der Döpfer Akademie, Fort- und Weiterbildung e.K.. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die aktuell an einem Fachwirt-Präsenzkurs der Döpfer Akademie teilnehmen oder in der Vergangenheit einen solchen Kurs belegt haben. Ein erfolgreicher Abschluss ist nicht erforderlich.
Die Prämienberechtigung entsteht durch die erfolgreiche Vermittlung (Anmeldung) einer Person für einen Fachwirt-Präsenzkurs (Fachwirt-Onlinekurse sind ausgeschlossen) der Döpfer Akademie – unabhängig davon, ob diese bereits an einem anderen Angebot der Döpfer Akademie teilgenommen hat. Für jede erfolgreich geworbene Person erhält die empfehlende, teilnahmeberechtigte Person eine Empfehlungsprämie in Höhe von 150,00 €, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung für die Prämie ist, dass die geworbene Person die empfehlende Person bereits bei der Anmeldung im vorgesehenen Bemerkungs- oder Zusatzfeld mit vollständigem Vor- und Nachnamen nennt. Es kann ausschließlich eine empfehlende Person benannt werden. Eine nachträgliche Nennung, nach einer bereits erfolgten Anmeldung ist nicht möglich.
Die Prämie wird ausgezahlt, wenn
- ein wirksamer Vertrag über einen Fachwirt-Präsenzkurs zustande gekommen ist,
- die Widerrufs- beziehungsweise Rücktrittsfrist abgelaufen ist und
- die geworbene Person den Fachwirt-Präsenzkurs begonnen hat.
Wird eine Person von mehreren Personen empfohlen, ist ausschließlich die bei der Anmeldung genannte Person prämienberechtigt. Pro geworbene Person wird maximal eine Empfehlungsprämie in Höhe von 150,00 € ausgezahlt.
Nach Prüfung der Voraussetzungen nimmt der zuständige Akademiestandort Kontakt mit der empfehlenden Person auf und fordert die für die Auszahlung erforderlichen Angaben an. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos per Überweisung auf ein deutsches Konto innerhalb von 60 Tagen nach Kursbeginn und nach vollständiger Übermittlung der erforderlichen Daten.
Ein Anspruch auf die Prämie ist ausgeschlossen, wenn
- die empfehlende Person der geworbenen Person entspricht (Selbstbewerbung);
- falsche bzw. unvollständige Angaben gemacht werden;
- die Nennung der empfehlenden Person erst nach einer bereits durchgeführten Anmeldung erfolgt;
- die Anmeldung der geworbenen Person widerrufen oder wieder storniert wird.
Die Döpfer Akademie behält sich vor, die Teilnahmebedingungen zur Fachwirt-Empfehlungsprämie ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder die Teilnahme an der Fachwirt-Empfehlungsprämie zu beenden. Bereits wirksam entstandene Ansprüche, welche die oben näher bezeichneten Voraussetzungen erfüllen, bleiben davon unberührt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Fachwirt-Empfehlungsprämie finden Sie in den nachfolgenden Datenschutzhinweisen. Es wird auf die AGB der Döpfer Akademie Fort- und Weiterbildung e.K. hingewiesen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand: August 2026
Verantwortliche:
Döpfer Akademie, Fort- und Weiterbildung e.K.
Klosterstraße 25
92421 Schwandorf
Zweck der Datenverarbeitung: Durchführung der Fachwirt-Empfehlungsprämie.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
datenschutzbeauftragter@doepfer-schulen.de
Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
Datenempfängerin:
Döpfer Akademie, Fort- und Weiterbildung e.K.
Klosterstraße 25
92421 Schwandorf
Die Veranstalterin weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten der Teilnehmer an dem gegenständlichen Empfehlungsprogramm weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Ausgenommen hiervon sind Namens- und Adressdaten der empfehlenden Person, die für die Auskehrung der Empfehlungsprämie notwendig sind.
Dauer der Speicherung: Die Löschung der Daten der empfehlenden Person erfolgt spätestens 14 Tage nach Auskehrung der Weiterempfehlungsprämie. Sofern es aus steuerrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist, werden die Daten für 6 Jahre aufbewahrt.
Rechte betroffener Personen: Es besteht ein Recht auf Auskunft seitens der Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Weiterhin besteht jederzeit ein Widerrufsrecht, was die Löschung der Daten zur Folge hat und ggf. einer Auszahlung der Weiterempfehlungsprämie zur Folge haben kann.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde: Es besteht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Zuständig ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie wohnen oder in dem die Verantwortliche ihren Sitz hat.
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